Der Kirchenvorstand hat beschlossen, dass ab Oktober die sogenannte 3G-Regel für Gottesdienste in unserer Kirchengemeinde gilt. Dann müssen Gottesdienstteilnehmer nachweisen, dass sie gegen Covid-19 geimpft, davon genesen oder darauf negativ getestet sind. Kinder und Jugendliche, die in schulische Testsysteme eingebunden sind, fallen nicht unter diese Nachweispflicht.
© Marcus Koch
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