© Marcus Koch

Mitglied werden

Es gibt zwei Möglichkeiten, Mitglied unserer Kirche zu werden:

1. Entweder wenden Sie sich direkt an uns als Ihre zukünftige Kirchengemeinde. Der Pastor verabredet gerne mit Ihnen einen Gesprächstermin. In der Regel gehören Sie zu der Kirchengemeinde, in der Sie auch wohnen, aber auf Wunsch ist es auch möglich, einer anderen Gemeinde beizutreten.

2. Oder Sie wenden sich an eine Wiedereintrittstelle, die unsere Landeskirche extra eingerichtet hat. Eine Liste der Wiedereintrittsstellen finden Sie hier:
http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-fuer-sie/sie-persoenlich/kircheneintritt/liste-wie... .

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen
  • Ihren Personalausweis,
  • eine Taufurkunde, falls Sie bereits getauft wurden,
  • den Beleg über den Kirchenaustritt, falls Sie früher bereits Kirchenmitglied waren.

Diese Unterlagen bringen Sie dann bitte zum Gespräch mit. Hier haben Sie die Möglichkeit, alles zu erfragen und zu sagen, was Sie beschäftigt und was Sie schon immer über den Glauben und die Kirche wissen wollten.

Für den Fall, dass Sie bereits getauft sind,
 … erhalten Sie im Anschluss an das Gespräch dann eine Bescheinigung über Ihren Kirchenwiedereintritt. Sie sind dann Mitglied unserer Ortsgemeinde und gehören damit zur Evangelischen Kirche.

Falls Sie noch nicht getauft sind,
… sind Sie herzlich dazu eingeladen, sich taufen zu lassen. Mit der Taufe wird es für alle erkennbar: Sie wollen Mitglied der Kirche Jesu Christi sein, Sie wollen Ihr Leben unter diesen besonderen Segen Gottes stellen.
Mit dem Pastor können Sie über Ihren Wunsch, getauft zu werden, sprechen. Von ihm erhalten Sie alle nötigen Informationen zur Erwachsenentaufe. Wir freuen uns, Sie auf diesem Weg zu begleiten. Nur Mut, sprechen Sie uns an

Kosten
Der Kircheneintritt selbst kostet nichts.

Als Gemeinde sind wir eine Solidargemeinschaft: Wir alle geben einen Beitrag dazu, dass verschiedene diakonische, organisatorische und soziale Aufgaben von der Kirche übernommen werden können. Früher – und so findet man das noch in den biblischen Texten – wurden diese Ausgaben durch den "Zehnten" getragen; jeder gab den zehnten Teil seines Besitzes. Heute wird ein Beitrag vom Staat mit der Kirchensteuer eingezogen und an die Kirchen weitergeleitet. Er beträgt zur Zeit neun Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer und kommt der kirchlichen Arbeit zugute.

Falls Sie also Lohn- und Einkommenssteuer zahlen, sind Sie kirchensteuerpflichtig. Die Steuer wird ab dem auf Ihren Kirchen-(wieder-)eintritt folgenden Monat berechnet. Die Summe wird bei Ihrer Einkommenssteuererklärung in voller Höhe als Sonderausgabe abgesetzt.